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Wer ist bei uns versichert?

Fast jede Bürgerin und jeder Bürger in Nordrhein-Westfalen kann im Laufe des Lebens eine Versicherte oder Versicherter der Unfallkasse NRW werden. Das kann dann sein, wenn ehrenamtliche Tätigkeiten ausgeübt werden, oder wenn zum Beispiel ein politisches Mandat wahrgenommen wird. Es gibt einige Bereiche in der gesetzlichen Unfallversicherung, die sind sehr speziell aber sinnvoll, weil sie das Engagement aller Bürgerinnen und Bürger unterstützt. Welche besonderen Bereiche damit gemeint sind, das lesen Sie im Kapitel "Versicherte in Einzelfällen".

Wer ist bei uns versichert?

Fast jede Bürgerin und jeder Bürger in Nordrhein-Westfalen kann im Laufe des Lebens eine Versicherte oder Versicherter der Unfallkasse NRW werden. Das kann dann sein, wenn ehrenamtliche Tätigkeiten ausgeübt werden, oder wenn zum Beispiel ein politisches Mandat wahrgenommen wird. Es gibt einige Bereiche in der gesetzlichen Unfallversicherung, die sind sehr speziell aber sinnvoll, weil sie das Engagement aller Bürgerinnen und Bürger unterstützt. Welche besonderen Bereiche damit gemeint sind, das lesen Sie im Kapitel "Versicherte in Einzelfällen".

Unsere größte Versichertengruppe: Schülerinnen und Schüler

Die Unfallkasse NRW ist ein Unfallversicherungsträger für den öffentlichen Dienst. In ihr sind alle Beschäftigten des öffentlichen Dienstes gesetzlich unfallversichert. Also Beschäftigte des Landes, der Kommunen, etc. Darüber hinaus ist sie Träger der gesetzlichen Schülerunfallversicherung.  Alle Kindergartenkinder, Schüler und  Studenten sind wie Arbeitnehmer auf dem Weg von und zur Bildungseinrichtung und in der Bildungseinrichtung gesetzlich unfallversichert. (Mehr darüber lesen Sie in der Rubrik Entschädigung).

Für die Versicherten ist die gesetzliche Unfallversicherung beitragsfrei.

Über 8 Millionen Menschen sind gegenwärtig bei uns versichert. Darunter bilden die Schülerinnen und Schüler bzw. Kinder in Tagesstätten sowie alle Studierenden in NRW mit mehr als 4 Millionen die größte Versichertengruppe.

Gut zu wissen

Wir sind da, wenn Sie uns brauchen

Wir bauen Sie wieder auf

Da auch die beste Prävention Unfälle und Berufskrankheiten nicht immer verhindern kann, erbringen wir Leistungen zur beruflichen Wiedereingliederung und zur gesundheitlichen Wiederherstellung. Sind Versicherte verletzt oder erkrankt, brauchen Sie keinen Antrag zu stellen. Wir kümmern uns um alles, wenn nötig bereits am Krankenbett. Wir organisieren die bestmögliche medizinische Behandlung, sorgen für einen eventuellen Wohnungsumbau und schaffen zusammen mit Ihnen und Ihrem Arbeitgeber die Voraussetzungen für eine Rückkehr in das berufliche Leben.

Damit Schülerinnen und Schüler nicht den Anschluss in der Schule verpassen, fördern wir sie bei Bedarf mit Einzelunterricht.

Darüber hinaus entschädigen wir Versicherte, ihre Angehörigen und Hinterbliebenen für die gesundheitlichen, beruflichen und sozialen Folgen eines Unfalls oder einer Erkrankung durch Geldleistungen. So zahlen wir u.a. Verletztengeld, Übergangsgeld, Renten an Versicherte und Hinterbliebene sowie Sterbegeld.

Eine Übersicht über die Leistungen der Unfallkasse NRW erhalten Sie hier als PDF-Datei. Von A wie "Abfindung", bis W wie "Wohnungshilfe", erhalten Sie einen komprimierten Überblick. Aufgrund der Vielfalt unserer Leistungen haben wir hier nur die wichtigsten zusammengefasst,

Prävention, Rehabilitation und Entschädigung: Wir tun alles, um Sie vor Unfällen zu schützen. Hat Sie das Schicksal trotzdem ereilt, leisten wir optimale medizinische Versorgung und helfen Ihnen ihren neuen Alltag zu meistern. Zu Hause und im Beruf.

Alles aus einer Hand

Wir sichern Sie finanziell ab, wenn Sie länger arbeitsunfähig sind.

Rund 50.000 Teilnehmer besuchen jährlich die von uns finanzierten Erste-Hilfe-Kurse. Für Berufskraftfahrer fördern wir Fahrsicherheitstrainings.

Eine unserer Leistungen

Video Arbeitsunfall