Wie erfolgt eine Bewerbung?

Eine Bewerbung erfolgt ausschließlich online über das Bewerbungsportal. Das Bewerbungsportal wird auf dieser Homepage rechtzeitig vor Beginn des Verfahrens für eine Registrierung und anschließende Bewerbung freigeschaltet.
Öffentliche Schulen aller Schulformen sowie genehmigte Ersatzschulen (§ 100 ff, SchulG NRW) in NRW können sich um den Schulentwicklungspreis Gute gesunde Schule bewerben.
Das Bewerbungsverfahren verläuft in drei aufeinander aufbauenden Phasen:
In Phase 1 wird durch Ankreuzen eines Fragebogens zunächst, als Einstiegsvoraussetzung, die Erfüllung gesetzlicher Vorgaben zu Sicherheit und Gesundheit geprüft, bevor dann ein Überblick zum aktuellen Stand der guten gesunden Schulentwicklung abgefragt wird. Die Fragenblöcke sind in die sechs Inhaltsbereiche (ca. 10-20 Fragen/Aussagen pro Inhaltsbereich) aufgeteilt. Die Beantwortung bzw. Einschätzung zu den unterschiedlichen Fragen und Aussagen erfolgt anhand einer 4-stufigen Skala.
Dieser Überblick aus Phase 1 wird in Phase 2 durch grundlegende Konzepte sowie schriftliche Erläuterungen belegt und weiter konkretisiert. Die Bewerbung erfolgt in dieser Phase durch den Upload entsprechender Dokumente. Auch hier werden die Dokumente den Inhaltsbereichen zugeordnet. Das Schulprogramm ist das grundlegende Dokument, um das schulische Verständnis als gute gesunde Schule, die Ausrichtung und Umsetzung der gemeinsamen Schulentwicklungsarbeit sowie die damit verbundene Qualitätssicherung zusammenfassend darzustellen. Der weiteren Konkretisierung dienen Konzepte und Erläuterungen, welche zentrale Faktoren für eine nachhaltige, gelingende Umsetzung guter gesunder Schulentwicklung in den Fokus nehmen. Dazu gehören beispielsweise die schulischen Grundsätze eines salutogenen Leitungshandelns, gemeinsame Grundsätze für gelingende Information und Kommunikation sowie die schulischen Strukturen und Prozesse zur effektiven Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung. Dies gibt jeder Schule die Möglichkeit in ihren Bewerbungsunterlagen individuelle Besonderheiten ihrer gelingenden guten gesunden Schulentwicklung hervorzuheben. Die Benennung aktueller Schulentwicklungsschwerpunkte bzw. Schulentwicklungsvorhaben mit Überblick zum aktuellen Umsetzungsstand stellen den Bezug zwischen konzeptioneller Grundlage und Schulpraxis her.
Ein tatsächlicher Einblick in die gelebte Praxis erfolgt durch den Schulbesuch mit Rundgang und Gespräche mit Mitgliedern der Schulgemeinschaft in Phase 3. Dies ergänzt die bis dahin ausschließlich schriftliche Bewerbung und vervollständig diese zu einem Gesamtbild von der Bewerberschule.
Nach jeder Phase erfolgt eine Bewertung, die zur Fortsetzung (bzw. nach Phase 3 zur Auszeichnung) oder zum Ausscheiden im jeweils aktuellen Bewerbungsverfahren führt. Die Kriterien der standardisierten Bewertungsleitfäden orientieren sich an dem DGUV Fachkonzept „Mit Gesundheit gute Schulen entwickeln“ und den dort beschriebenen zentralen Prinzipien guter gesunder Schulentwicklung.
Den Preisträgerschulen ist es gelungen, die Qualität bzw. die herausragenden Besonderheiten ihrer guten gesunden Schulentwicklung in allen drei Phasen überzeugend und kohärent darzustellen. Sie haben dabei deutlich gemacht, was und wie sie gemeinsam (er)arbeiten und gleichzeitig warum bzw. wofür sie dies tun.
Höhepunkt jedes Schulentwicklungspreises ist die abschließende Festveranstaltung zur Wertschätzung und Verbreitung der erfolgreichen und engagierten Arbeit guter gesunder Schulen in NRW. Im feierlichen Rahmen erhalten die Preisträgerschulen ihre Auszeichnung, die pro Schule mit einer Prämie in Höhe von bis zu 15.000 Euro verbunden ist. Diese setzt sich aus einem Grundbetrag von 5.000 Euro, plus 10 Euro pro Schülerin bzw. Schüler (max. 15.000 Euro) zusammen.